Elektrokontrolle in Allschwil
Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer elektrischen Anlage in Allschwil verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch mit einer Elektrokontrolle in Allschwil prüfen zu lassen. Diese Elektrokontrolle Allschwil muss von einem unabhängigen Kontrollorgan in Allschwil durchgeführt werden (d. h: Eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war).
Periodische Kontrollen (PKO) in Allschwil
Prüfen der elektrischen Installationen in regelmässigen Abständen wie vom Gesetzgeber in Allschwil vorgeschrieben, je nach Nutzungsart und Gefährdungspotenzial in Abständen von 1, 5, 10 oder 20 Jahren. Zusätzliches Erstellen der Mess- und Prüfprotokolle in Allschwil evtl. mit Mängelbericht und Sicherheitsnachweis.
Schlusskontrolle (SKO) in Allschwil
Durchführen von Schlusskontrollen von neu erstellten elektrischen Installationen in sämtlichen Gewerken in Allschwil. Dokumentation der Ergebnisse mit Mess-, + Prüfprotokoll und Sicherheitsnachweis.
Abnahmekontrollen (AKO) in Allschwil
Durchführen von Abnahmekontrollen der neu erstellten elektrischen Installationen in Gewerbe- und Industriegebäuden in Allschwil inklusive Überprüfen und Gegenzeichnen der vorhandenen Mess- und Prüfprotokolle, Sicherheitsnachweise, Schemas der Haupt- und Sicherungsverteilung sowie Erdungspläne.
Weiter bieten wir folgende Messungen im Rahmen der Elektrokontrolle Allschwil an:
- Blitzschutzanlagen / Erdungsmessungen
- Netzqualitätsmessungen
- Wärmebildmässungen (Thermografie)
- Allgemeine Installationen
Geräteprüfung Allschwil gemäss EN 50678
Geräteprüfungen nach EN 50678
Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung in Allschwil unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen.
Gerne helfen wir Ihnen mit einer Elektrokontrolle Allschwil, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten.
Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln in Allschwil durchzuführen?
Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in Allschwil in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren:
- Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und
- Berufskrankheiten (VUV) 832.30
- Info der Electrosuisse 3024c
Welche Geräte müssen mit einer Elektrokontrolle Allschwil geprüft werden?
- Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen.
- Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.
- Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw.
Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel?
Das Prüfungsinterval wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben:
- Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw.
- Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw
Ihre Anfrage zur Elektrokontrolle Allschwil
Gerne führen wir für Sie die Elektrokontrolle in Allschwil nach Wunsch aus. Bitte kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot mit folgendem Formular oder telefonisch unter +41 61 717 86 36.